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Krankenkassen und Wellnessmaßnahmen


Wellnessmaßnahmen werden mittlerweile sowohl durch private Krankenversicherungen als auch duch gesetliche Krankenkassen im Rahmen von Prävention finanziert. Der Hauptgrund dafür ist, dass von den gesetzlichen, so wie auch von vielen privaten Krankenversicherungen erkannt wurde, dass die Behandlung von Kranken um ein vielfaches teuer ist, wie die Finanzierung von Vorbeugemaßnamen, wie Nordic Walking oder Antistress Training.
Damit jedoch die Angebote auch gefördert werden können, müssen gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Zum Beispiel müssen ausgebildete Trainer die Maßnahmen leiten, der Teilnehmer muss weiterhin mindestens 80% Teilnahme an Präventionskursen und Seminaren nachweisen können.



Laut § 20 Sozialgesetzbuch V dürfen nur Kurse zur Bewegungs- und Ernährungsschulung sowie zur Sucht- und Stressprävention gefördert werden. Ziel ist es, dass gesunde Menschen zur Erhaltung ihrer Gesundheit vorbeugende Maßnahmen treffen. Die Fördersätze liegen bei ca. 80% der Kosten, jedoch höchsten Einhundertfünfzig Euro/Person. Bevor man jedoch gleich bei der nächstbesten Krankenversicherung einen Vertrag abschließt, sollte man unbedingt einen Versicherungsvergleich machen, denn jede Krankenversicherung hat ihre eigenen Konditionen.




Wellnessmaßnahmen diehnen der Entspannung und Erholung.