Wellnessmaßnahmen werden mittlerweile sowohl durch
private Krankenversicherungen
als auch duch gesetliche
Krankenkassen
im Rahmen von Prävention finanziert. Der Hauptgrund dafür ist, dass von den gesetzlichen, so wie auch von vielen privaten Krankenversicherungen erkannt wurde, dass die Behandlung von Kranken um ein vielfaches teuer ist, wie die Finanzierung von Vorbeugemaßnamen, wie Nordic Walking oder Antistress Training.
Damit jedoch die Angebote auch gefördert werden können, müssen gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Zum Beispiel müssen ausgebildete Trainer die Maßnahmen leiten, der Teilnehmer muss weiterhin mindestens 80% Teilnahme an
Präventionskursen und Seminaren nachweisen können.