Rat kompetenter Arbeitsrechtsanwälte
Die Arbeitswelt ist in den letzten Jahrzehnten immer bunter geworden. So gibt es heute neben
dem Normal-Arbeitsverhältnis eine Vielzahl besonderer Beschäftigungsformen. Aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts
sollten Sie in Zweifelsfällen immer
den Rat kompetenter Arbeitsrechtsanwälte hinzuziehen.
Die Norm
Das normale Arbeitsverhältnis war lange Zeit das Rückgrat der sozialen Marktwirtschaft. Es ist unbefristet und wird in Vollzeit ausgeübt. Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Gehalt und ist in die sozialen Sicherungssysteme eingebunden. Außerdem arbeitet er direkt für seinen Arbeitgeber - ein Modell, das durch die Leiharbeit starke Konkurrenz bekommen hat.
Leiharbeit - Chancen und Gefahren
Das Prinzip der Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung ist simpel: Der Leiharbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber - dem Verleiher - für eine begrenzte Zeit einem Dritten - dem Entleiher - überlassen. Die Infoseite www.anwaltarbeitsrecht.com weist
darauf hin, dass auch Leiharbeiter grundsätzlich unbefristet beschäftigt sind. Die Vorteile für den Arbeitgeber sind offensichtlich: Er kann seine Personalplanung flexibel an die Auftragslage anpassen, ohne sich langfristig zu binden. Arbeitnehmer sehen in der Leiharbeit einen Türöffner zur Festanstellung - eine Hoffnung, die in der Praxis häufig enttäuscht wird. Kritiker bemängeln die Ungleichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft und sprechen von moderner Sklaverei.
Grauzone - Freie Mitarbeit und Scheinselbstädigkeit
Der Freie Mitarbeiter - auch "Freelancer" genannt - führt auf Basis eines individuell ausgehandelten Vertrags Arbeiten aus. Als Selbständiger kann er seine Zeit frei einteilen, hat aber keinerlei Anspruch auf arbeitsrechtliche Absicherungen wie Mindestlohn oder Kündigungsschutz. Freie Mitarbeiter sind nicht weisungsgebunden und nicht von der Organisationsstruktur des Auftraggebers abhängig. Vor allem können sie ihre Dienste zeitgleich verschiedenen Unternehmen anbieten. Das unterscheidet sie von Scheinselbständigen, die in der Regel nur für einen Arbeitgeber tätig sind. Scheinselbständige üben praktisch die gleichen Tätigkeiten wie Festangestellte aus, treten aber offiziell als Selbständige auf. Fällt Licht in diese Grauzone, kann das für den Arbeitgeber erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.