Finanzierung von Wellnessmaßnahmen?
Nach § 20 SGB V werden Kurse zur Bewegungsschulung sowie zur Suchtvention gefördert.
Gesunde Menschen können zur Erhaltung ihrer Gesundheit vorbeugenden. Die Förderung liegt bei etwa 150 Euro pro Person.
Jede Krankenversicherung hat ihre eigenen Vertragsbestandteile. So sollte jeder vorher einen genauen
Versicherungsvergleich machen.
Beachten Sie bitte: Damit die Wellnessmaßnahmen wirklich bezuschusst werden, stellen staatliche Regelungen Bedingungen für
z. B. ausgebildete Trainer, die die Maßnahmen durchführen. Der Teilnehmer von Wellnessmaßnahmen muss auch min. 80% Teilnahme an
Seminaren und Präventionskursen nachweisen. So wird Prävention durch
Wellnessmaßnahmen mit Hilfe privater Krankenversicherungen wie auch durch gesetzliche Krankenkassen mitfinanziert.
Die Behandlung von Krankheiten ist um ein vielfaches teuer als die Finanzierung von Vorbeugemaßnamen.
Das ist auch der Hauptgrund dafür, dass von den gesetzlichen wie auch von einigen privaten Krankenversicherungen
einige Wellnessmaßnahmen finanziell unterstützt werden.
Wellnessmaßnahmen zur Gesunderhaltung.