Wellnessmaßnahmen von Krankenkassen
Wellnessleistungen finanzieren private Krankenversicherungen
als auch gesetzliche Krankenkassen. Der Hauptgrund dafür ist, dass von
den gesetzlichen wie auch von den privaten Krankenversicherungen erkannt wurde, dass die Behandlung von Kranken
um ein Vielfaches teurer ist als die Finanzierung von Vorsorgemaßnamen wie Nordic Walking oder Antistress-Training.
Damit jedoch die Angebote auch gefördert werden können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum Beispiel müssen ausgebildete Trainer die Maßnahmen leiten, der Teilnehmer muss weiterhin mindestens
80 % Teilnahme an Präventionskursen und Seminaren nachweisen können.
Krankenkassen und Wellnessmaßnahmen
Laut § 20 Sozialgesetzbuch V dürfen nur Kurse zur Bewegungs- und Ernährungsschulung sowie zur
Sucht- und Stressprävention gefördert werden. Ziel ist es, dass gesunde Menschen zur Erhaltung ihrer Gesundheit
vorbeugende Maßnahmen treffen. Die Fördersätze liegen bei ca. 80 % der Kosten, jedoch höchstens Einhundertfünfzig Euro/Person.
Bezüglich der Präventionsangebote gibt es grundsätzliche Unterschiede bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Dabei lässt sich nicht pauschal sagen, welcher Weg das bessere Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Die Preise und Leistungen variieren zwischen den Tarifen und jeder muss abwägen, welche Option für die persönliche
Situation am sinnvollsten ist. Bevor man also gleich bei der nächsten Krankenversicherung einen Vertrag abschließt,
sollte man unbedingt einen unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich
durchführen, denn jede Krankenversicherung hat ihre eigenen Konditionen.
Wellnessmaßnahmen für Ihre Entspannung und Erholung.